Geplante Satzungsänderung für den FTBC 58


Wir beabsichtigen eine Satzungsänderung, die in der Mitgliederversammlung 2016 vorgestellt und beschlossen werden soll. 

Anlass der Änderung ist die Aufforderung des DBV an die Mitgliedsverbände, die Satzungen dem aktuellen Gemeinnützigkeitsrecht anzupassen, so dass wir - falls der DBV seinen Musterprozess gewinnen sollte - auch mit Erfolgsaussicht die Anerkennung beim Finanzamt beantragen können. Zum Gemeinnützigkeitsthema gibt es einen eigenen kleinen Beitrag in diesem Bereich.

Wir nutzen dies aber auch dazu, bei dieser Gelegenheit einige überholte oder schlecht praktikable Regelungen der bisherigen Satzung zu überarbeiten. Die Änderungsvorschläge sind farblich markiert. Die gelb markierten Änderungen sind Vorgaben des DBV zur steuerlichen Anpassung; die grün markierten Änderungen sind unsere eigenen. (Aktuelle Satzung, Änderungsvorschläge).

Unsere eigenen Änderungen betreffen im Schwerpunkt die Erleichterung der Beendigung der Mitgliedschaft bei wichtigen Gründen, die Reduzierung von Formalien bei Einladung und Durchführung der Hauptversammlung, verbesserte Regelungen zur internen Gerichtsbarkeit (z.B.: Ersatzmitglieder, Amtszeit bis zur Neuwahl etc) und eine Reihe kleinerer, auch redaktioneller Anpassungen.

Manchmal beanstandet das Vereinsregister einzelne Formulierungen. Um eventuellen Schwierigkeiten vorzubeugen, schlagen wir hier auch die Erteilung einer Registervollmacht vor, die uns in einem solchen Falle eine neue Versammlung und Beschlussfassung zu diesen Punkten ersparen soll.


Update: Die neue Satzung ist beschlossen und inzwischen auch beim Registergericht eingetragen. Sie finden die aktuelle Satzung hier.